Welche Leistungen werden erbracht?
Es werden genau die Leistungen erbracht, die Sie benötigen. Ihr Bedarf bestimmt auch die Qualifikation Ihre Haushaltshilfe/Pflegekraft.
U.a. können folgende Leistungen erbracht werden:
- Grundversorgung (Hilfe bei Hygiene, Ankleiden, Essen,...)
- Hilfe beim Ausüben alltäglicher Aktivitäten
- Terminvereinbarung und Begleitung zu Ärzten oder Ämtern
- Einkauf und Zubereitung der Speisen
- Hilfe und Begleitung beim Verlassen der Wohnräume (Spaziergänge, Ausflüge, Kulturveranstaltungen, Familienfeiern, Urlaube,...
- ...
Bitte beachten Sie, dass Ihre Haushaltshilfe/Pflegekraft keine Behandlungspflege wie z.B. Verabreichen von Injektionen oder Wechseln von Verbände durchführen darf, diese Leistung kann aber durch einen Pflegedienst erbracht und über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.